In bestimmten Fällen haben Sie ein Recht auf ein vollständig kostenloses Gutachten.

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, welchen er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
Im Haftpflichtschadenfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz).
Es werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

Was ist ein Kaskoschaden?

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden.
Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (AKB).

Wann ist ein Gutachten kostenlos?

Im Fall eines Haftpflichtschadens, bei dem der Geschädigte keinerlei Schuld trägt, ist ein Gutachten für diesen kostenfrei.

Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
Um die aufgekommenen Schäden am KFZ auszugleichen, müssen diese zuerst ermittelt werden.

Deshalb ist ein Gutachten durchzuführen, was der Geschädigte für sein Auto ohne Unfall nicht bräuchte.
Demnach sind die Kosten der Fahrzeugbewertung ebenfalls von dem Verursacher auszugleichen.

Jeder Fall ist jedoch individuell und kann von weiteren Aspekten abhängig sein.
Zum Beispiel kann über die Schuld des Unfalls nicht immer eindeutig ausgesagt werden.

In den meisten Fällen lohnt es sich, Rat von einem Gutachter zu einzuholen.

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall oder sind sich unsicher?
Fragen Sie ruhig kostenlos bei uns an und wir klären es!